Jugend vor Gericht
von GBG-Online Redaktion
Vom 27.01.2015 bis zum 29.01.2015 (Dienstag bis Donnerstag) haben 24 Schüler der Jahrgangsstufe 8 des Georg-Büchner-Gymnasiums über die Projekttage an dem Projekt „Jugend vor Gericht“ teilgenommen. Innerhalb der drei Tage sollten wir mehr über das Thema „Jugend vor Gericht“ erfahren.
Am DIENSTAG besuchten wir das Amts- und Landesgericht in Düsseldorf, in dem wir an zwei öffentlichen Verhandlungen teilnehmen durften. In beiden Fällen ging es um den illegalen Besitz von Betäubungsmitteln. In der ersten Verhandlung wurde ein Mann, Mitte zwanzig, wegen Besitzes, Konsums und Handel mit Mariuhana angeklagt. Er bekam eine Bewährungszeit von drei Jahren. Verstößt er in diesem Zeitraum erneut gegen das Gesetz, muss er eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten antreten. In der zweiten Verhandlung war der Angeklagte erneut männlich sowie Mitte zwanzig und musste sich vor Gericht wegen Besitz sowie Konsums von Cannabis verantworten. Außerdem führte er ein gefährliches Messer mit sich, womit er eine Gefahr für andere war. Letztendlich bekam er eine Bewährungszeit von drei Jahren und eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten im Falle eines Verstoßes.
Am MITTWOCH nahmen wir an einem Seminar im Kaarster Rathaus teil. Dort sprachen wir mit dem erfahrenen Jugendgerichtshelfer Herr Thum, der normalerweise nur für die männlichen Straftäter zwischen 14 und 21 Jahren zuständig ist. Seine Kollegin, die an diesem Tag außer Haus war, kümmert sich um die weiblichen Straftäterinnen zwischen 14 und 21 Jahren. Mit Herrn Thum sprachen wir über die am Dienstag statt beobachteten Gerichtsverhandlungen sowie über typische Straftaten, die Jugendliche in diesem Alter begehen und welche Strafen sie dafür bekommen. Außerdem redete er mit uns über die Entwicklung der Jugendkriminalität in Kaarst.
Am DONNERSTAG besuchte Herrn Thum uns im Georg-Büchner-Gymnasium und zusammen reflektierten wir die vergangenen zwei Projekttage. Danach stellte er mit vorher ausgelosten Schülern unserer Projektgruppe eine realitätsnahe Gerichtsverhandlung nach.
Abschließend können wir sagen, dass wir das Thema „Jugend vor Gericht“ sehr interessant und es spannend fanden, einmal selbst an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilnehmen zu können. Jedoch fanden wir das Urteil der zwei Verhandlungen, an denen wir teilgenommen haben, sehr unfair und sind der Meinung, dass das Urteil für den zweiten Angeklagten hätte milder ausfallen sollen, da der erste Angeklagte ein sehr langes Vorstrafenregister hatte und der zweite Angeklagte zudem weder mit den Betäubungsmitteln gehandelt hatte, noch die Absicht hatte, jemanden mit dem bei sich geführten Messer zu verletzen. Außerdem hatte er noch keine Vorstrafen und war bemüht um seine Zukunft, diesen Eindruck vermittelte der erste Angeklagte weniger. Insgesamt haben die Projekttage uns aber sehr gefallen und wir haben viel dazu gelernt.
Text: Lena Weifels , Celina Hüsgen (8b)