Besondere Lernleistung Q2/12
Jahrgangsstufe Q2/12
Bei der „Besonderen Lernleistung“ handelt es sich um eine Leistung, die im Rahmen eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses in der Jg. Q2/12erbracht wird. Dies können z.B. ein umfassender Beitrag aus einem von den Bundesländern geförderten Wettbewerb, die Ergebnisse eines Projektkurses, oder eines umfassenden fachlichen oder fächerübergreifenden Projektes sein. Über die Möglichkeit der Anrechnung einer „Besonderen Lernleistung“ entscheidet auf Antrag im Einzelfall die Schule.
Die „Besondere Lernleistung“ besteht zum einen aus einer schriftlichen Arbeit, die weit über die Anforderungen der Facharbeit hinausgeht. Sie muss bis zur Zulassung zum Abitur abgegeben werden und wird nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung korrigiert. Zusätzlich wird ein Kolloquium (mündl. Prüfung) von 30 Minuten Länge angesetzt.
Das Ergebnis fließt in vierfacher Wertung in die Abiturprüfung mit ein. Gleichzeitig werden die übrigen Abiturfächer bei Einbringung einer „Besonderen Lernleistung“ nicht fünffach, sondern nur vierfach gewertet.