Förderpläne

Seit dem Schuljahr 2013/2014 werden bei Bedarf für Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 10 individuelle Förderpläne erstellt.

Ihrer Einführung liegt folgende Regelung der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I zugrunde:

„Die Schülerin oder der Schüler erhält eine individuelle Lern- und Förderempfehlung (§ 50 Absatz 3 Schulgesetz NRW) neben dem Halbjahreszeugnis, wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss oder der Verbleib an der bisherigen Schulform gefährdet ist. Die Schule erstellt einen individuellen Förderplan und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an. Der Schülerin oder dem Schüler ist in der Regel die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Beratungsgespräch zu geben.“

 

 

Ein solcher Förderplan wird auch zum Warntermin („Blaue-Briefe-Termin“) im 2. Halbjahr erstellt, falls neue Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen hinzukommen.

 

Bei drohender Nichtversetzung eines Schülers wendet sich der Klassenlehrer/die Klassen-lehrerin zum oben genannten Zeitpunkt an die Eltern mit einem Terminvorschlag für ein Gespräch. Im Verlauf dieses Gespräches, das auch von einzelnen Fachlehrkräften durchgeführt werden kann, berät der Lehrer den Schüler und seine Eltern, wie die entstan-denen Defizite aufgearbeitet werden können. Gemeinsam legen sie konkrete Maßnahmen fest. Dies kann z. B. das Aufarbeiten klar umrissener Unterrichtsinhalte mit Hilfe von genau bezeichneten Fördermaterialien sein. Die am Gespräch Beteiligten unterzeichnen ein Proto-koll der Vereinbarungen, und nach 6-8 Wochen erhalten Schüler/innen und Eltern eine Rückmeldung der Schule über den Erfolg der vereinbarten Fördermaßnahmen.